E-Rechnung prüfen: Was Meldungen wie BR-DE-1 bedeuten
Stand: 1. November 2026
Ein Prüfprogramm meldet „BR-DE-15“ oder „BR-CO-10“, und die Rechnung gilt als fehlerhaft. Hinter jedem Code steht eine feste Regel. Hier steht, was die Meldungen bedeuten, welche davon wirklich ein Fehler sind und was Sie dann tun.
Was das Prüfwerkzeug der KoSIT prüft
Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) gibt ein frei verfügbares Prüfwerkzeug heraus, den KoSIT-Validator, und dazu die Regeln für die XRechnung. Er prüft eine E-Rechnung in zwei Stufen:
- Format. Ist die Datei technisch eine gültige XML-Rechnung im erlaubten Aufbau? Eine Datei mit Formatfehlern ist laut Bundesfinanzministerium keine E-Rechnung, sondern eine „sonstige Rechnung“.
- Geschäftsregeln. Sind Pflichtangaben vorhanden und passen die Angaben zueinander, etwa die Summen? Diese Regeln tragen Codes. BR-…, BR-CO-… und BR-S-… stammen aus der europäischen Norm EN 16931, BR-DE-… sind die deutschen Zusatzregeln der XRechnung.
Die BR-DE-Regeln gelten nur für Rechnungen, die sich als XRechnung ausweisen. Eine ZUGFeRD-Rechnung im Profil EN 16931 wird nur nach den europäischen Regeln geprüft. Der E-Rechnung-Leser nutzt die Prüfregeln der KoSIT für XRechnung 3.0.2 in der Fassung vom 31. August 2026.
Fehler, Warnung, Hinweis
Jede Regel hat eine Stufe. Nur Fehler machen eine Rechnung „nicht gültig“.
Eine Muss-Regel ist verletzt. Im Prüfbericht steht dafür fatal oder error.
Eine Soll-Regel ist verletzt. Die Rechnung bleibt gültig, ein Blick auf die Angabe lohnt sich trotzdem.
Eine Empfehlung. Im Prüfbericht steht information.
Was ein Fehler für Sie bedeutet
Nicht jeder Fehler hat steuerliche Folgen. Das Bundesfinanzministerium unterscheidet:
- Fehlt eine umsatzsteuerliche Pflichtangabe (§ 14 Abs. 4 UStG), etwa die Steuernummer des Verkäufers, ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß.
- Andere Regelverstöße sind umsatzsteuerlich unbeachtlich. Als Beispiel nennt das Ministerium die fehlende Käuferreferenz (BT-10, Regel BR-DE-15).
- Eine Prüfung ersetzt nicht, dass Sie die Rechnung selbst auf Vollständigkeit und Richtigkeit ansehen. Den Prüfbericht aufzubewahren, „bietet sich an“.
Ob eine fehlerhafte Rechnung Ihren Vorsteuerabzug berührt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Die Meldungen im Einzelnen
Die grauen Zeilen geben den Text der Meldung wörtlich wieder, wie er in den Prüfregeln der KoSIT steht. Die europäischen Regeln sind dort englisch formuliert. Die Kennungen wie BT-10 bezeichnen Felder der EN 16931, in der lesbaren PDF stehen sie klein neben den Angaben.
Eine Rechnung (INVOICE) muss Angaben zu "PAYMENT INSTRUCTIONS" (BG-16) enthalten.
Es fehlen die Zahlungsangaben, also wie bezahlt werden soll. Bei einer Überweisung gehört dazu die Bankverbindung.
Die Gruppe "SELLER CONTACT" (BG-6) muss übermittelt werden.
Das Element "Seller contact point" (BT-41) muss übermittelt werden.
Das Element "Seller contact telephone number" (BT-42) muss übermittelt werden.
Das Element "Seller contact email address" (BT-43) muss übermittelt werden.
Beim Rechnungssteller fehlt ein Ansprechpartner mit Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die XRechnung verlangt alle drei.
Das Element "Seller city" (BT-37) muss übermittelt werden.
Das Element "Seller post code" (BT-38) muss übermittelt werden.
In der Anschrift des Rechnungsstellers fehlen Ort oder Postleitzahl.
Das Element "Buyer reference" (BT-10) muss übermittelt werden.
Die Käuferreferenz fehlt. Bei Rechnungen an Behörden steht hier die Leitweg-ID, über die die Rechnung bei der richtigen Stelle ankommt. Zwischen Unternehmen braucht es keine Leitweg-ID; laut Bundesfinanzministerium reicht umsatzsteuerlich ein Platzhalter wie „-“. Leer darf das Feld in einer XRechnung trotzdem nicht sein.
Wenn in einer Rechnung die Steuercodes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet werden, muss mindestens eines der Elemente "Seller VAT identifier" (BT-31), "Seller tax registration identifier" (BT-32) oder "SELLER TAX REPRESENTATIVE PARTY" (BG-11) übermittelt werden.
Die Rechnung weist Umsatzsteuer aus oder nennt eine Steuerbefreiung, aber es fehlen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Steuernummer des Rechnungsstellers. Eine dieser Nummern gehört zu den Pflichtangaben einer Rechnung.
Wenn BT-81 "Payment means type code" einen Schlüssel für Überweisungen enthält (30, 58), muss BG-17 "CREDIT TRANSFER" übermittelt werden.
Als Zahlungsart ist Überweisung angegeben, aber die Kontoangaben fehlen.
"Payment account identifier" (BT-84) soll eine korrekte IBAN enthalten, wenn in "Payment means type code" (BT-81) mit dem Code 58 SEPA als Zahlungsmittel gefordert wird.
Die angegebene IBAN ist keine gültige IBAN. Vor dem Überweisen sollten Sie die Bankverbindung beim Rechnungssteller auf einem anderen Weg bestätigen lassen.
Sum of Invoice line net amount (BT-106) = Σ Invoice line net amount (BT-131).
Invoice total amount without VAT (BT-109) = Σ Invoice line net amount (BT-131) - Sum of allowances on document
level (BT-107) + Sum of charges on document level (BT-108).
Invoice total amount with VAT (BT-112) = Invoice total amount without VAT (BT-109) + Invoice total VAT amount
(BT-110).
Die Summen gehen nicht auf. Die Positionen ergeben zusammen nicht die Nettosumme, oder Netto plus Umsatzsteuer ergibt nicht den Gesamtbetrag.
Invoice total VAT amount (BT-110) = Σ VAT category tax amount (BT-117).
For each different value of VAT category rate (BT-119) where the VAT category code (BT-118) is "Standard rated",
the VAT category taxable amount (BT-116) in a VAT breakdown (BG-23) shall equal the sum of Invoice line net amounts
(BT-131) plus the sum of document level charge amounts (BT-99) minus the sum of document level allowance amounts
(BT-92) […]
Die Aufschlüsselung der Umsatzsteuer passt nicht zu den Positionen. Die Summe der Steuerbeträge je Steuersatz ergibt nicht die ausgewiesene Steuer, oder die Bemessungsgrundlage je Steuersatz weicht von den Positionen ab.
In order for the buyer to automatically identify a supplier, the Seller identifier (BT-29), the Seller legal registration identifier (BT-30) and/or the Seller VAT identifier (BT-31) shall be present.
Der Rechnungssteller lässt sich nicht eindeutig erkennen. Es fehlen Kennung, Registernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; mindestens eine davon muss angegeben sein.
An Invoice shall have at least one Invoice line (BG-25)
Die Rechnung enthält keine einzige Position.
Eine Rechnung sollte zur Angabe des Liefer-/Leistungsdatums entweder BT-72 "Actual delivery date", BG-14 "Invoicing period" oder in jeder Rechnungsposition BG-26 "Invoice line period" enthalten.
Ein Liefer- oder Leistungsdatum ist nicht in einem der dafür vorgesehenen Felder angegeben. Prüfen Sie, ob das Datum an anderer Stelle der Rechnung steht.
Was Sie bei einem Fehler tun
- Die XML-Datei nicht selbst ändern. Die Rechnung kommt vom Rechnungssteller, nur er kann sie berichtigen. Bewahren Sie die erhaltene Datei unverändert auf.
- Eine korrigierte Rechnung anfordern. Schicken Sie dem Rechnungssteller die Codes aus dem Prüfvermerk. Jeder Code verweist auf eine bestimmte Angabe, so lässt sich die Stelle finden. Besteht eine Pflicht zur E-Rechnung, muss nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums auch die Berichtigung eine E-Rechnung sein (während der Übergangsfristen gibt es Ausnahmen).
- Zahlung klären. Ob und wann Sie trotz Fehler zahlen, besprechen Sie mit dem Absender.
Ein Vorschlag für die Mail:
Guten Tag,
Ihre E-Rechnung Nr. [Rechnungsnummer] vom [Datum] besteht die Prüfung nach den Regeln der XRechnung nicht. Gemeldet werden: [Codes, z. B. BR-DE-15, BR-CO-10].
Bitte schicken Sie uns eine berichtigte E-Rechnung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechnung prüfen lassen
Der Online-Test zeigt das Prüfergebnis mit allen Codes und eine lesbare Testfassung als PDF: einmal am Tag ohne Konto, mit kostenlosem Konto fünfmal im Monat. Das Windows-Programm prüft jede Rechnung und legt den vollständigen Prüfbericht in die PDF.
Quellen
- KoSIT: Prüfregeln (Schematron) der Validator-Konfiguration für XRechnung 3.0.2, Release vom 31. August 2026, mit den europäischen Regeln der EN 16931 (CEN-Schematron 1.3.16). Regeltexte und Stufen wörtlich daraus.
- KoSIT: Spezifikation XRechnung 3.0.2, Abschnitt zu BT-10 (Leitweg-ID)
- Bundesfinanzministerium: BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 zur E-Rechnung, Randnummern 6a, 6b und 35a
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur E-Rechnung, Stand Oktober 2026, Fragen 6, 7 und 7b
- § 14 Abs. 4 UStG (Pflichtangaben)