XRechnung öffnen: So machen Sie die XML-Datei lesbar
Stand: 1. November 2026
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei. Wer sie per Doppelklick öffnet, sieht Text in spitzen Klammern statt einer Rechnung. Hier steht, woran das liegt und welche Wege es gibt.
Was eine E-Rechnung ist
Eine E-Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, die sich elektronisch verarbeiten lässt (§ 14 Abs. 1 UStG). Eine normale PDF, die per Mail kommt, gehört nicht dazu. In Deutschland begegnen Ihnen vor allem zwei Formate:
- XRechnung: eine reine XML-Datei ohne Bild. Den Standard entwickelt die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT).
- ZUGFeRD: eine PDF, in der zusätzlich eine XML-Datei steckt. Beide Teile liegen in einer Datei. Zulässig ist ZUGFeRD ab Version 2.0.1, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL.
Eine Rechnung empfangen können Sie laut Bundesfinanzministerium schon mit einem normalen E-Mail-Postfach. Lesen können Sie sie damit noch nicht.
Warum Sie nur Code sehen
Eine XRechnung ist für Programme gemacht. Das Bundesfinanzministerium schreibt dazu im Umsatzsteuer-Anwendungserlass, das XML-Format sei „nicht für eine Sichtprüfung durch das menschliche Auge geeignet“. So sieht der Anfang einer solchen Datei aus:
<Invoice> <cbc:ID>R-2026-0815</cbc:ID> <cbc:IssueDate>2026-10-28</cbc:IssueDate> <cbc:BuyerReference>04011000-12345-34</cbc:BuyerReference> …
Ausschnitt gekürzt, Werte ausgedacht.
Lesbar wird die Datei erst durch ein Programm, das sie darstellt, einen sogenannten Viewer.
Bei ZUGFeRD sehen Sie zwar ein PDF-Bild. Weicht es von der eingebetteten XML ab, gelten aber die Daten der XML. Das Bundesfinanzministerium empfiehlt deshalb, den XML-Teil selbst darstellen zu lassen, statt sich auf das mitgeschickte Bild zu verlassen.
Ihre Möglichkeiten
Die Angaben zu fremden Angeboten stammen von deren Webseiten (abgerufen am 1. November 2026) und können sich ändern.
E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung
Unter elster.de/eportal/e-rechnung können Sie eine Rechnung im Browser ansehen. Die Seite nennt das einen „unverbindlichen Service der Steuerverwaltung“. Laut Bundesfinanzministerium stellt er XRechnung und ZUGFeRD dar.
Quba
Ein kostenloses Open-Source-Programm zum Anzeigen von E-Rechnungen, für Windows, macOS und Linux (quba-viewer.org). Eine Prüfung der Rechnung kündigt die Webseite erst für eine kommende Version an.
Online-Viewer von Buchhaltungsanbietern
Mehrere Anbieter von Buchhaltungssoftware haben kostenlose Viewer im Browser, zum Beispiel sevdesk (sevdesk.de/e-rechnung-viewer, laut Anbieter ohne Registrierung). Dort laden Sie die XML-Datei hoch. Bei einer ZUGFeRD-PDF müssen Sie die XML vorher selbst herauslösen.
Ihr Buchhaltungsprogramm
Wenn Sie ohnehin ein Buchhaltungsprogramm nutzen, fragen Sie beim Anbieter nach, ob es E-Rechnungen einliest. Dann brauchen Sie keinen eigenen Viewer.
E-Rechnung-Leser (unser Programm)
Ein Windows-Programm, das jede XRechnung und ZUGFeRD-Rechnung in eine PDF umwandelt und sie dabei prüft. Es läuft auf Ihrem Rechner, die Rechnungen werden nicht hochgeladen. Die ersten 10 Umwandlungen sind kostenlos, danach kostet es einmalig 9,90 €.
Wer nur ab und zu eine Rechnung ansehen will, kommt mit einem der kostenlosen Viewer aus. Der E-Rechnung-Leser lohnt sich, wenn Sie jede Rechnung als PDF ablegen und geprüft haben möchten, oder wenn regelmäßig Rechnungen in einem Ordner ankommen.
So arbeitet der E-Rechnung-Leser
- Datei hineinziehen. Sie ziehen die XML- oder ZUGFeRD-Datei in das Programmfenster. Nach rund 10 Sekunden liegt die PDF im Ordner Dokumente\E-Rechnungen.
- Lesbare Rechnung. Die Darstellung folgt der amtlichen Visualisierung der KoSIT: Verkäufer, Käufer, Beträge, Positionen und Anlagen.
- Prüfung. Der Prüfvermerk auf der letzten Seite zeigt das Ergebnis des KoSIT-Prüfwerkzeugs. Was die Meldungen bedeuten, steht im Artikel E-Rechnung prüfen.
- Original bleibt drin. Die Original-XML steckt unverändert als Anhang in der PDF (PDF/A-3), ihre Prüfsumme (SHA-256) steht im Prüfvermerk.
Wenn Sie einen Eingangsordner wählen, wandelt das Programm jede neue Rechnung dort von selbst um, solange es läuft.
Mit einer eigenen Rechnung ausprobieren
Der Online-Test auf der Produktseite wandelt eine Rechnung im Browser um: einmal am Tag ohne Konto, mit kostenlosem Konto fünfmal im Monat. Die Datei wird nach der Umwandlung gelöscht.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur E-Rechnung, Stand Oktober 2026, Fragen 2, 7, 8, 12, 12a und 16
- Bundesfinanzministerium: BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 zur E-Rechnung (Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses), Abschnitt 14.1 Abs. 13 und 14, Abschnitt 14.4 Abs. 3
- § 14 UStG
- Angaben zu fremden Viewern: Webseiten der Anbieter, abgerufen am 1. November 2026